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17.11.2009

Die Strafe für Spam

Wer kennt das nicht: Man meldet sich auf einem Webportal an, und erhält als “Dankeschön” eine Newsletter-Anmeldung gleich dazu. Jeder seriöse Betreiber erlaubt zwar heute ein sofortiges Opt-out, trotzdem ist man jeweils leicht genervt.

Amüsant gelöst hat dies Groupon: Den Derrick, offenbar an dem von mir erhaltenen Spam-Newsletter schuldig, kann man für diese Ungehörigkeit gleich online massregeln.
 

Und sollte die Strafe etwas hart ausgefallen sein, darf man sich als Wiedergutmachung auch gleich wieder zum Newletter anmelden:
 
Probieren Sie’s selbst: “.. you can always unsubscribe here”
Manchmal, so scheint mir, geht uns im hiessigen Business-Umfeld die Leichtigkeit etwas verloren. Ich habe der Firma Groupon ihr nicht wirklich gewolltes Mailing jedenfalls sofort verziehen.
Sie möchten Ihre Newsletter-Lösung auch mit einem Derrick oder ähnlich kreativem Opt-out ausrüsten? Wir helfen sehr gerne!